homer1
Super Moderatoren

Registration Date: 26.03.2009
Posts: 433
 |
|
Wieder Urteil gegen Hoster RapidShare |
 |
Raubkopien: Rapidshare wieder unter Druck - Einstweilige Verfügung
Wieder Urteil gegen Hoster RapidShare
Der umstrittene Hoster RapidShare hat erneut eine gerichtliche Niederlage einstecken müssen.
Bis auf weiteres dürfe der im schweizerischen Cham sitzende Anbieter zwölf Buchtitel der Verlage De Gruyter und Campus nicht öffentlich zugänglich machen oder machen lassen, teilten die Medienhäuser am Freitag mit. Das Landgericht Hamburg habe eine einstweilige Verfügung erlassen, die seit dem 4. Februar wirksam ist, hieß es. Der Hoster müsse nun erneute Uploads dieser Buchtitel verhindern.
"Kreative Leistungen müssen entlohnt werden, ganz gleich, ob sie gedruckt oder digital erscheinen. Es ist beschämend, dass man eine solche Selbstverständlichkeit in der modernen Mediengesellschaft gerichtlich erkämpfen muss", ärgerte sich Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Die Organisation unterstützt Verlage und Buchhandlungen in Deutschland in Grundsatzverfahren gegen Urheberrechtsverletzungen.
Skipis zeigte sich überzeugt, dass es für einen Verlag möglich ist, sich vor illegaler Nutzung von Büchern und Hörbüchern durch Hoster wie RapidShare effizient zu schützen. "Dieses Grundsatzverfahren sollte deshalb alle Verlage motivieren, sich zu wehren." RapidShare selbst wehrt sich gegen die Vorwürfe mit dem Argument, lediglich Speicherplatz zur Verfügung zu stellen und für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer nicht verantwortlich sein zu können. In der realen Welt ist dies so: So kann beispielsweise die Post nicht für Inhalte der von ihr transportieren Briefe oder Pakete zur Rechenschaft gezogen werden.
Quelle: Sat&Kabel
__________________
Gruss homer
Duff am Morgen vertreibt Kummer und Sorgen
|
|